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unsere
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen

1. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, unseren Monteuren ungehinderten

Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und - Leitungen zu verschaffen. Außerdem muss er sofort nach Ausführung unserer Reinigungsarbeiten überprüfen, ob alle betreffenden Entwässerungsgegenstände, - Leitungen und sonstigen Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand von unseren Reinigungstechnikern hinterlassen wor­den sind.

2. Gefährliche Stoffe

Vor Ausführung der Reinigungsarbeiten hat der Auftraggeber alle gefährlichen Stoffe, die in den zu reinigenden Entwässerungsgegenstände und -Leitungen enthalten sind, auf diesem Formular durch unseren Monteur aufführen zu lassen. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die den Monteur in irgendeiner Weise schädigen oder eine Haftung über Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begrün­den können und normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthal­ten sind, z. B. Laugen, Säuren, Gifte. Der Auftraggeber soll soweit möglich, entsprechende Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel be­reitstellen und für den Fall, dass besondere Gefahr zu erwarten ist, einen Sicherheitsbeauftragten stellen. Soweit gefährliche Stoffe der vorbezeichneten Art nicht angegeben und in dieses Formular aufge­nommen werden, stellt der Auftraggeber uns von jeder Haftung für Schäden anlässlich der Durchführung der Reinigungsarbeiten frei. Eine Freistellung wird auch für den Fall vereinbart, dass unsere Monteure aufgrund der Angabe der einzelnen gefährlichen Stoffe die Durchführung der Arbeiten  ablehnen, der Auftraggeber aber trotz Hinweises auf mögliche Schäden auf Durchführung der Arbeiten besteht.

 
3. Arbeitsausführung

Die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunktes, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt allein unserem Monteur, der hierbei vor allem den Gesichtspunkt einer nachhaltigen Reinigungswirkung zu beachten hat.

 
4. Arbeitserfolg - Vergütung

Sofern wir unverschuldet nicht in der Lage sind, den Erfolg unserer Arbeit herbeizuführen, so bleibt dennoch der Anspruch auf eine angemessene Vergütung bestehen.

 
5. Ausführungstermin

Angegebene Ausführungstermine sind unverbindlich.

 
6. Preise

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ausschließlich für Arbeiten, die mit Spiralen, Handwerk­zeugen oder manuell ausgeführt werden. Der Einsatz anderer Ma­schinen und Geräte (z. 8., Hochdruckwagen, kombinierter Absaug-/ Hochdruckwagen, Saugwagen, Flächensauger, Pumpen) wird ge­sondert berechnet. Das gleiche gilt für Arbeiten, die nur mittelbar die F:einigung von Entwässerungsgegenständen und -Leitungen be­zwecken, z. B. Aufreißen von Mauerwerk, Aufgrabe arbeiten.

(2) Strom und Wasser sind vom Kunden kostenlos zu steilen oder von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen.

(3) Unser Auftraggeber bevollmächtigt uns ausdrücklich, eine etwa notwendige Abfallbeseitigung in seinem Namen und auf seine gesonderte Rechnung zu veranlassen. Alle etwa uns entstehenden Abfallbeseitigungskosten trägt der Auftraggeber.

 
7. Ausschluss der Haftung

(1) Der Haftungsausschluss gemäß Abs. 2 gilt - soweit gesetzlich zulässig - nur für Aufträge von Kaufleuten im Rahmen ihres Handels­gewerbes, Aufträge juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder Aufträge öffentlich rechtlicher Sondervermögen.

(2) Wir übernehmen keine Haftung für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die entstehen durch:

a) Arbeiten an defekten (z. B. rissigen, brüchigen) oder unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenständen, Entwässerungsleitungen und sonstigen Anlagen;

b) Arbeiten an Abzweigen und Doppelabzweigen mit einem Einlauf Winkel von mehr als 45 ° ;

c) Arbeiten an Entwässerungsgegenständen und -Leitungen, so­weit diese nicht aus Gusseisen oder Steinzeug bestehen;

d) Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die in Entwässerungsgegenständen oder -Leitungen stecken bleiben oder verloren gehen;

e) austretenden Inhalt  Entwässerungsgegenständen oder –Leitungen;

f) Arbeiten mit gefährlichen Stoffen unter den Voraussetzungen der Ziffer 2.

8. Haftung, Reklamationen

(1) Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (ins­besondere im Falle des Verzugs, der Vertragsverletzung, der Un­möglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Scha­dens, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt:

Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Reklamationen sind - soweit gesetzlich nichts entgegensteht schriftlich an uns zu richten.

 
9. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar, rein netto Kasse. Bei Verzug werden wir Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat, berechnen.

 
10. Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestell­ten Forderungen unserer Auftraggeber gegen unsere Forderung ist ausgeschlossen.

 
11. Verpflichtungen des Kunden

Kommt der Kunde mit seinen Verpflichtungen - insbesondere mit Mitwirkungspflichten Lind Zahlungspflichten einschließlich einer evtl. Vorschusspflicht  in Verzug so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt, vorn Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder unter Ausschluss der Geltendmachung des höheren Schadens ohne Nachweis 15 % des vereinbarten Entgeltes als Entschädigung oder den tatsächlichen Schaden zu fordern. Die Entschädigung kann nicht bzw. nicht in voller Höhe verlangt werden; wenn der Kunde den Nachweis führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als unsere Pauschale ist.

 
12. Kostenvoranschläge! Pauschal Vereinbarungen

(1) Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich.

(2) Ergibt sich im Laufe der Durchführung unserer Arbeiten die Notwendigkeit. weitere Arbeiten vorzunehmen oder weitere Leistun­gen zu erbringen, die ursprünglich nicht vorgesehen oder notwendig waren, so sind wir berechtigt, diese Arbeiten ohne vorherige Anzeige auf Kosten des Kunden durchzuführen. Wenn die Mehrkosten 20 % des geschätzten Gesamtkostenaufwandes nicht übersteigen.

 
13. Vertragsänderung

Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform.

 
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

ist für Aufträge, von Kaufleuten im Rahmen ihres Handelsgewerbes, Aufträge juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder Aufträge öffentlich rechtlicher Sondervermögen – Pforzheim.

 
15. Gesetzliche Regelungen

Insoweit als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder die zwischen dem Auftraggeber und uns getroffenen sonstigen Vereinbarungen keine Regelungen enthalten, gelten die jeweils maßge­benden gesetzlichen Bestimmungen ergänzend.

16. Teilnichtigkeit

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen und/oder der zwischen dem Auftraggeber und uns getroffenen sonstigen Vereinbarungen rechts unwirksam sind oder werden, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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24 Std. Notruf
0171 - 579 32 46
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